Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf von 2008 verlängert die Schutzbestimmung für Langzeitversicherte bis zum 31. Dezember 2013, führt Ersatzmonate für Krankengeld und vor‑Einführung‑Versicherungszeiten als Beitragszeiten ein und passt diverse Datumsangaben in den Sozialversicherungsgesetzen an.einfache Mehrheit XXIII 12.09.2008
Gesetz
Zweite Kammer
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Die Schutzbestimmung für Langzeitversicherte wird bis zum 31. Dezember 2013 verlängert, sodass die Abschlagsfreiheit beim Pensionsantritt erst ab dem 1. Jänner 2014 greift.
- Ersatzmonate für Krankengeldbezug (§ 227 Abs. 1 Z 6 ASVG) werden als Beitragszeiten anerkannt.
- Zeiten der gewerblichen bzw. landwirtschaftlichen Tätigkeit vor Einführung der Pflichtversicherung (nach § 116 Abs. 1 Z 1 GSVG und § 107 Abs. 1 Z 1 BSVG) werden ebenfalls als Ersatzmonate angerechnet.
- Mehrere Datumsangaben in den Gesetzen werden angepasst (z. B. 1. Jänner 1951 → 1. Jänner 1954, 31. Dezember 2010 → 31. Dezember 2013), um die neuen Fristen korrekt abzubilden.
Dokumente (PDFs)
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