Zusammenfassung
Änderung der Werbe- und Teleshopping-Regeln im Fernsehen und Radio zur Anpassung an EU-Recht.einfache Mehrheit XXIII 12.09.2008
Gesetz
Hörfunk
Fernsehen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.10.2008
- Anpassung der österreichischen Gesetze an die neue europäische Mediendiensterichtlinie zur Harmonisierung des Marktes.
- Werbung darf bei Sportübertragungen nun auch einzeln statt nur in Blöcken ausgestrahlt werden.
- Bei Filmen, Nachrichten und Kindersendungen bleibt der Schutz erhalten: Es darf pro 30 Minuten Programm höchstens einmal unterbrochen werden.
- Im Fernsehen darf die Werbedauer innerhalb einer Stunde nun bis zu 20 % der Zeit betragen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.