Das Gesetz verbessert die Pflegegelder durch Erhöhungen und führt Zuschläge für besonders erschwerte Pflegesituationen (z.B. Demenz oder schwere Behinderung bei Kindern) ein.
2/3 MehrheitXXIII24.09.2008
Gesetz
Verfassung
junger Mensch
Sozialpolitik
soziale Sicherheit
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Einführung von Pauschalbeträgen (Erschwerniszuschläge) für die Pflege von schwerst behinderten Kindern und Jugendlichen sowie für Menschen mit schweren geistigen oder psychischen Erkrankungen wie Demenz.
Selektive Erhöhung der monatlichen Pflegegelder: Stufen 1 und 2 steigen um 4%, Stufen 3 bis 5 um 5% und die höheren Stufen 6 und 7 um 6%.
Erweiterung der Förderungen für Angehörige, sodass nun auch Personen, die Demenzpatienten ab Stufe 1 oder Minderjährige ab Stufe 1 pflegen, Unterstützung für Ersatzpflege erhalten können.
Verpflichtung von Kostenträgern, stationäre Pflege unter Kostenbeteiligung unverzüglich an die zuständigen Stellen zu melden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.