Zusammenfassung
Das Zweite Gewaltschutzgesetz stärkt den Schutz von Opfern durch bessere Prozessbegleitung, Anonymität der Wohnanschrift und neue Schutzmaßnahmen vor Gewalt.einfache Mehrheit XXIII 20.10.2008
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2009
- Verbesserter Schutz vor Gewalt in Wohnungen und allgemeiner Schutz vor Gewalt durch längere Schutzfristen.
- Ausweitung der Prozessbegleitung (psychosozial und juristisch) auf Zivilverfahren.
- Möglichkeit zur Geheimhaltung der Wohnanschrift von Opfern und Zeugen in Gerichtsakten.
- Einführung eines neuen Straftatbestandes für fortgesetzte Gewaltausübung.
Dokumente (PDFs)
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