Zusammenfassung
Der Bundesrat legt Einspruch gegen den am 25.09.2008 im Nationalrat beschlossenen Sozialrechts‑Änderungsgesetz ein, weil die beiden dort verabschiedeten Anträge (889/A und 901/A) widersprüchliche Regelungen zu Pensionsanpassungen, Langzeitversicherungsregelungen und Wartefristen enthalten. Der Bundesrat fordert, dass nur die günstigere Fassung des Antrags 889/A gelten soll.einfache Mehrheit XXIII 20.10.2008
Gesetz
soziale Sicherheit
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Der Bundesrat erhebt Einspruch, weil die beiden Nationalratsbeschlüsse (889/A und 901/A) widersprüchliche Regelungen zu Pensionsanpassungen, Langzeitversicherungsregelung und Wartefristen enthalten.
- Im Antrag 889/A wird die Langzeitversicherungsregelung bis zum 31.12.2013 verlängert, während Antrag 901/A dieselbe Frist setzt, aber ab 01.01.2014 eine striktere Jahrgangsregelung einführt.
- Die Anrechnung von Ersatzzeiten als Beitragszeiten ist im Antrag 889/A beitragsfrei, im Antrag 901/A jedoch nur gegen Aufpreis möglich – das benachteiligt Betroffene.
- Der Entfall der Wartefrist für die erste Pensionsanpassung ist nur in 889/A vorgesehen; 901/A lässt die Wartefrist von bis zu 23 Monaten bestehen.
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