Zusammenfassung
Der Bundesrat legt formell Einspruch gegen einen Doppelbeschluss des Nationalrates vom 25. September 2008 ein, weil dieselben Änderungen an vier Gesetzen zweimal beschlossen wurden.einfache Mehrheit XXIII 20.10.2008
Gesetz
soziale Sicherheit
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Der Nationalrat hat am 25. September 2008 denselben Gesetzestext in zwei getrennten Anträgen (889/A und 905/A) doppelt beschlossen.
- Der Bundesrat betrachtet diesen Doppelbeschluss als rechtlich widersprüchlich und legt formell Einspruch ein.
- Der Einspruch wird nach Art. 42 Abs. 3 B‑VG übermittelt, um den Doppelbeschluss aufzulösen.
- Der Bundesrat fordert, dass das Gesetz nicht in Kraft tritt, solange der Doppelbeschluss nicht geklärt ist.
Dokumente (PDFs)
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