Verbesserung der finanziellen Absicherung der häuslichen 24-Stunden-Betreuung
abgestimmt am
06.06.2007
Zusammenfassung
Das Gesetz ermöglicht finanzielle Unterstützung für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause und verbessert die Regelungen zum Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalten.
einfache MehrheitXXIII06.06.2007
Gesetz
soziale Sicherheit
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Einführung von finanziellen Zuwendungen zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung zu Hause.
Betreuungskräfte müssen eine theoretische Ausbildung nachweisen, wobei hierfür eine Übergangsfrist bis Juni 2008 gilt.
Pflegegeld kann bei stationären Aufenthalten in bestimmten Fällen bis zu drei Monate lang weitergezahlt werden, wenn pflegebedingte Kosten nachgewiesen werden.
Bei der Begutachtung des Pflegebedarfs müssen Informationen und Dokumentationen der Betreuungskräfte berücksichtigt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.