Zusammenfassung
Der Bericht des Bundesministeriums für Justiz aus dem Jahr 2006 gibt einen Überblick über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen – insbesondere optische und akustische Überwachung sowie Videofallen – und bewertet deren Erfolg und Anwendung.einfache Mehrheit XXIII 03.03.2008
Bericht
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Im Jahr 2006 wurden insgesamt 55 gerichtliche Anträge auf besondere Ermittlungsmaßnahmen gestellt, davon 20 erfolgreich, 35 erfolglos und 2 noch nicht abschließend bewertet.
- Der „große Lausch‑ und Spähangriff“ (§ 149d Abs. 1 Z 3) wurde in allen Bundesländern eingesetzt, besonders im Sprengel Wien; der „kleine Lausch‑ und Spähangriff“ (§ 149d Abs. 1 Z 2) kam vor allem im Sprengel Graz zum Einsatz.
- Videofallen (§ 149d Abs. 2 Z 1 und Z 2) wurden in 56 Fällen angeordnet – 19 außerhalb von Räumen, 37 innerhalb von Räumen mit Zustimmung der Inhaber.
- In 6 Fällen wurde die Anordnung nach § 149e Abs. 4 (erneute Anordnung) genutzt, wobei die Überwachungsdauer häufig die zulässige Höchstfrist von vier Wochen überschritt.
Dokumente (PDFs)
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