Zusammenfassung
Der Regierungsbericht vom 29. Februar 2008 gibt einen Überblick über internationale Haftungsinstrumente für Atomschäden, listet bestehende Übereinkommen und ihre Höchstbeträge auf und beschreibt neue Protokolle von 2004, die Haftungsgrenzen erhöhen.einfache Mehrheit XXIII 03.03.2008
Bericht
Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie
Schwerpunkte
- Der Bericht fasst die bestehenden internationalen Haftungsvereinbarungen zusammen und nennt deren maximale Entschädigungsbeträge.
- Neue Protokolle von 2004 erhöhen die Haftungs‑Mindestgrenze für Betreiber auf 700 Mio. € und die staatliche Interventionssumme des Brüsseler Übereinkommens auf 800 Mio. €.
- Das Änderungsprotokoll zum Pariser Übereinkommen regelt neue Zuständigkeiten der Gerichte, die von der EU‑Verordnung Nr. 44/2001 abweichen.
- Der Rat hat Entscheidungen getroffen, die es Vertragsparteien ermöglichen, das Protokoll zu ratifizieren, ohne die Positionen Irlands, Luxemburgs und Österreichs zu beeinträchtigen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.