Zusammenfassung
Der Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft 2004/05 zeigt einen starken Anstieg von Beratungsfällen zu Diskriminierung – vor allem wegen ethnischer Herkunft – und dokumentiert zahlreiche Praxisbeispiele aus Arbeitswelt, Bildung und öffentlichen Dienstleistungen.einfache Mehrheit XXIII 19.09.2007
Bericht
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Zahl der Beratungsfälle stieg seit Einführung des Teil‑III des Gleichbehandlungsgesetzes stark an – 1 600 neue Fälle 2004/05, 2 226 im Zeitraum März–Dezember 2005.
- Ethnische Zugehörigkeit war mit 37 % der häufigste Diskriminierungsgrund; Altersdiskriminierung machte 12 % aus, während Religion und Weltanschauung nur wenig Anfragen erzeugten.
- Viele Betroffene befanden sich außerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses und sahen sich aus Angst vor Kündigung nicht in der Lage, rechtlich gegen Diskriminierung vorzugehen.
- Die Anwaltschaft konnte zahlreiche Fälle außergerichtlich lösen (z. B. Vergleich, Interventionsschreiben), was Kosten für Gerichte sparte, aber die geringe Personaldecke limitierte die Bearbeitungsgeschwindigkeit.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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