Zusammenfassung
Der Bericht listet die bestehenden internationalen Haftungsabkommen für Atomschäden auf und gibt deren jeweilige Haftungsobergrenzen in Sonderziehungsrechten oder Euro an. Er stellt fest, dass seit 2004 keine neuen Instrumente geschaffen wurden und die EU‑Kommission ein Impact Assessment zum Beitritt Euratoms zum Pariser Nuklearhaftungsübereinkommen durchführt.einfache Mehrheit XXIII 08.07.2008
Bericht
Bürgerliches Recht
Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie
Schwerpunkte
- Das Pariser Übereinkommen legt eine Haftungsobergrenze von 15 Millionen Sonderziehungsrechten fest.
- Das Brüsseler Zusatzübereinkommen definiert eine staatliche Interventionssumme von 300 Millionen Sonderziehungsrechten.
- Das Wiener Übereinkommen legt eine Haftungsgrenze von 5 Millionen Golddollar (ca. 50 Mio. USD) fest.
- Ein vorgeschlagenes Pariser Protokoll aus dem Jahr 2004 würde die Haftungsobergrenze auf mindestens 700 Millionen Euro erhöhen, ist jedoch noch nicht in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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