Zusammenfassung
Der vierte Gentechnik‑Bericht (2004‑2007) fasst Aktivitäten der Kommission und ihrer Ausschüsse zusammen, listet zugelassene gentechnisch veränderte Produkte und zeigt, dass im Berichtszeitraum keine Freisetzungen von GVO genehmigt wurden. Er bewertet die Entwicklungen nach den Grundsätzen des Gentechnikgesetzes und gibt Empfehlungen für Forschung, Sicherheit und Koexistenz.einfache Mehrheit XXIII 17.10.2008
Bericht
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
- Die Kommission überwacht seit 2004 systematisch alle Anträge für Arbeiten mit GVO in geschlossenen Systemen; im Berichtszeitraum wurden 1207 Anmeldungen bzw. Genehmigungen registriert.
- Kein einziger Antrag auf Freisetzung von GVO wurde im Berichtszeitraum gestellt; das zeigt die praktische Anwendung des Vorsorgeprinzips.
- Mehrere GVO‑Produkte wurden für das Inverkehrbringen zugelassen, darunter herbizidresistente Tabaksamen, verschiedene Raps‑ und Mais‑Sorten sowie gentechnisch veränderte Nelken.
- Die Kommission hat 15 Kontrollen von Einrichtungen durchgeführt, die genetische Analysen am Menschen anbieten; Hauptmängel betrafen Kennzeichnung, Geräte‑ und Datenschutz‑Mängel.
Dokumente (PDFs)
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