Auswirkungen von § 124b UG 2002 auf Hochschulzugang

Zusammenfassung

Der Bericht bewertet, wie § 124b UG 2002 seit dem Wintersemester 2005/06 den Zugang zu NC‑Studien reguliert, welche Quoten für Human‑ und Zahnmedizin gelten und welche Folgen das für internationale Studierende, Frauenquoten und Drop‑out‑Raten hat.
einfache Mehrheit XXIII 30.10.2007
Bericht
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Der § 124b erlaubt den Universitäten, für NC‑Studien entweder ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder ein Auswahlverfahren bis zu zwei Semester nach der Zulassung einzuführen.
  • Die Festlegung der Studienplätze muss sicherstellen, dass mindestens so viele Plätze wie bisher zur Verfügung stehen, um die Kontinuität des Studiums zu gewährleisten.
  • Für Human‑ und Zahnmedizin wurde ab WS 2006/07 eine Quote von 75 % österreichischen, 20 % EU‑ und 5 % Drittstaaten‑Studierenden festgelegt, um die Homogenität des Bildungssystems zu schützen.
  • Die Wiederholungsregeln für Auswahlprüfungen (max. drei Versuche) gelten, wodurch Studierende nach Nichtbestehen mehrere Anläufe erhalten können.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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