Zusammenfassung
Der Bericht bewertet die Umsetzung der EU‑Biopatent‑Richtlinie in Österreich und zeigt, dass die meisten Befragten den Biotech‑Standort gestärkt sehen, das Investitionsklima stabil bleibt und Patentanmeldungen steigen – zugleich werden mögliche Konflikte mit Sortenschutz und Biodiversität thematisiert.einfache Mehrheit XXIII 20.11.2007
Bericht
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
- Die Biopatent‑Richtlinie wurde am 10. Juni 2005 in Österreich umgesetzt und bildet die rechtliche Grundlage für den Patentschutz biotechnologischer Erfindungen.
- Durch die Richtlinie erhalten Erfindungen, die biologisches Material enthalten oder damit arbeiten, Patentschutz, sofern sie neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind.
- Ausgenommen vom Patentschutz sind Pflanzensorten, Tierrassen und im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren.
- Verbotene Patentierungen umfassen Verfahren zum Klonen von Menschen, Eingriffe in die Keimbahn und die Nutzung menschlicher Embryonen für kommerzielle Zwecke.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.