Umsetzung der EU‑Biopatent‑Richtlinie 2005 – Erste Evaluation

Zusammenfassung

Der Bericht bewertet die Umsetzung der EU‑Biopatent‑Richtlinie in Österreich und zeigt, dass die meisten Befragten den Biotech‑Standort gestärkt sehen, das Investitionsklima stabil bleibt und Patentanmeldungen steigen – zugleich werden mögliche Konflikte mit Sortenschutz und Biodiversität thematisiert.
einfache Mehrheit XXIII 20.11.2007
Bericht
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum

Schwerpunkte

  • Die Biopatent‑Richtlinie wurde am 10. Juni 2005 in Österreich umgesetzt und bildet die rechtliche Grundlage für den Patentschutz biotechnologischer Erfindungen.
  • Durch die Richtlinie erhalten Erfindungen, die biologisches Material enthalten oder damit arbeiten, Patentschutz, sofern sie neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind.
  • Ausgenommen vom Patentschutz sind Pflanzensorten, Tierrassen und im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren.
  • Verbotene Patentierungen umfassen Verfahren zum Klonen von Menschen, Eingriffe in die Keimbahn und die Nutzung menschlicher Embryonen für kommerzielle Zwecke.

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