Reform der Beamtenpensionen – Rechnungshof‑Analyse 2007
abgestimmt am
31.01.2008
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Reform des Beamtenpensionssystems in Bund und drei Bundesländern. Ziel war die finanzielle Stabilisierung durch höhere Pensionsalter, längere Dienstzeiten und ein einheitliches Berechnungsmodell (APG). Die Reform wirkt beim Bund und Niederösterreich stark einsparend, bei Burgenland und Salzburg weniger.
einfache MehrheitXXIII31.01.2008
Bericht
Gliedstaat
Haushaltskontrolle
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Die Reform erhöht das Regelpensionsalter auf 65 Jahre und die erforderliche Gesamtdienstzeit auf 45 Jahre, um die Pensionslast zu reduzieren.
Ein 40‑jähriger Durchrechnungszeitraum (anstelle des Letztbezugs) wird schrittweise eingeführt – von 1 Jahr 2005 bis 40 Jahre ab 2021.
Für Beamte, die nach 1. Januar 2005 eingestellt wurden, gilt das APG‑Pensionskonto; ältere Beamte erhalten eine Parallelrechnung aus altem System und APG.
Ein einheitlicher Abschlag von 3,36 Prozentpunkten pro Jahr wird für Dienstunfähigkeit, Korridorpension und Hackler‑Regelung empfohlen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.