Bericht über die Auswirkungen der teilweisen Aufhebung der Anonymität bei öffentlichen Wettbewerben

Zusammenfassung

Der Bericht prüft, ob das teilweise Aufheben der Anonymität bei öffentlichen Wettbewerben nach dem BVergG 2006 negative Folgen hatte. Aus 15 Rückmeldungen ergab sich keine nachweisbare Schädigung; einige positive Bewertungen wurden verzeichnet.
einfache Mehrheit XXIII 04.07.2007
Bericht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Das BVergG erlaubt, die Anonymität bis zur Endentscheidung zu wahren, aber für einen notwendigen Dialog zwischen Preisgericht und Bewerbern vorübergehend aufzuheben.
  • Die Bundesregierung forderte nach einem Jahr seit Inkrafttreten des BVergG alle relevanten Stellen – Auftraggeber, Auftragnehmer und Interessensvertretungen – zur Stellungnahme zu möglichen negativen Folgen auf.
  • Von 15 erhaltenen Rückmeldungen berichteten neun, dass keine negativen Auswirkungen beobachtet wurden; einige sahen sogar Vorteile, insbesondere bei komplexen Bauprojekten.
  • Die abschließende Bewertung lautet, dass die teilweise Aufhebung der Anonymität bislang keine nachteiligen Effekte auf die Durchführung oder Qualität von Wettbewerben hatte.
Dokumente (PDFs)
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