Zusammenfassung
Der Bericht des Finanz‑ und Justizministeriums schlägt vor, die Meldeschwelle für Aktienbeteiligungen nach § 91 BörseG zu senken und das Übernahmerecht zu verbessern, basierend auf einer Nationalrats‑Entschließung vom 29. März 2007.einfache Mehrheit XXIII 29.11.2007
Bericht
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Die Meldeschwelle für Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen soll von bisher 5 % auf 3 % gesenkt werden, um die Markttransparenz zu erhöhen und gleichzeitig kleinere Aktionäre zu entlasten.
- Die Meldepflichten sollen künftig einheitlich für alle börsennotierten Unternehmen gelten, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
- Im Übernahmerecht wird gefordert, die Fristen für Angebotsunterlagen zu vereinfachen und klare Ausnahmen für strategische Beteiligungen zu definieren.
- Zur Umsetzung der Änderungen soll ein Übergangszeitraum von zwölf Monaten eingeräumt werden, in dem betroffene Unternehmen ihre internen Prozesse anpassen können.
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Relevante Medienberichte
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