Tierschutzbericht 2005/2006 – Umsetzung des Bundes‑Tierschutzgesetzes

Zusammenfassung

Der Tierschutzbericht 2005/2006 dokumentiert die ersten Umsetzungsjahre des Bundes‑Tierschutzgesetzes, die dazugehörigen Verordnungen, Kontrollergebnisse und die Arbeit von Ombudspersonen sowie europäische Verknüpfungen.
einfache Mehrheit XXIII 23.11.2007
Bericht
Tierschutz
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Das Bundes‑Tierschutzgesetz trat am 01.01.2005 in Kraft und überträgt die Zuständigkeit für den Tierschutz von den Ländern auf den Bund, während die Vollziehung weiterhin bei den Bezirksverwaltungsbehörden liegt.
  • Zehn Durchführungsverordnungen (z. B. Tierhaltungs‑Verordnung, Zooverordnung, Schlachtverordnung) ergänzen das Gesetz und legen Mindestanforderungen für Haltung, Transport, Schlachtung und Ausstellung fest.
  • Alle vier Landeshauptstädte haben seit 2005 einen Tierschutzombudsmann bestellt, der die Behörden berät, Beschwerden bearbeitet und im Tierschutzrat mitwirkt.
  • Im Jahr 2005/2006 wurden bundesweit rund 7 500 Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt; häufige Verstöße betrafen mangelnde Dokumentation, fehlendes Personal und unzureichende Bewegungsfreiheit.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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