Novelle des Immissionsschutzgesetzes‑Luft: Bagatellgrenze & Gebietsbewertung für Anlagen in belasteten Gebieten
Zusammenfassung
Die Petition verlangt eine Novelle des Immissionsschutzgesetz‑Luft, um Genehmigungen für Anlagen in bereits belasteten Gebieten zu vereinfachen, indem eine Bagatellgrenze eingeführt und die Emissionsbewertung von einer Punkt‑ auf eine Gebietsbewertung umgestellt wird.einfache Mehrheit XXIII 28.05.2008
Andere
Umwelt
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
- Einführung einer Bagatellgrenze, sodass Anlagen, deren Emissionen unterhalb eines festgelegten Schwellenwertes liegen, ohne weitere Prüfung genehmigt werden können.
- Klärung, dass die Regelungen des IG‑L nur gelten, wenn im betroffenen Untersuchungsraum tatsächlich eine Grenzwertüberschreitung vorliegt.
- Definition von „Luft“, des Sanierungsgebiets und des lufthygienisch zusammenhängenden Raumes, um die Anwendungsbereiche klarer zu gestalten.
- Der Bundesminister soll per Verordnung festlegen, welche Emissionsmengen generell als nicht relevant gelten und bei welchen Vorhabenstypen die Emissionen kein relevantes Ausmaß erreichen.
Dokumente (PDFs)
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