Änderung stigmatisierender Terminologie für psychisch kranke Straftäter
abgestimmt am
31.01.2008
Zusammenfassung
Die Petition verlangt, die Begriffe „Geistig abnorme Rechtsbrecher“ und „Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher“ zu ändern, um Stigmatisierung zu reduzieren und psychisch kranke Straftäter besser zu integrieren.
einfache MehrheitXXIII31.01.2008
Andere
Strafrecht
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Der aktuelle Begriff „Geistig abnorme Rechtsbrecher“ ist veraltet und stigmatisierend.
Das Wort „abnorm“ suggeriert eine abwertende, ungenaue Bewertung von psychisch kranken Menschen.
Die Petition schlägt die neutraleren Bezeichnungen „psychisch kranke Straftäter“ und „Justizanstalt für psychisch kranke Straftäter“ vor.
Die Änderung soll von der zuständigen Bundesministerin für Justiz initiiert und dem Nationalrat zur Abstimmung vorgelegt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.