Der Entschließungsantrag verlangt, dass nur Personen mit nachgewiesenem Bedarf und ausreichender psychischer sowie sozialer Eignung die Schutzhundeausbildung absolvieren dürfen. Der Bundesminister für Gesundheit soll entsprechende Regelungen im Tierschutzgesetz und der Tierhaltungsverordnung erlassen.
einfache MehrheitXXIV19.10.2011
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
Nur Personen mit nachgewiesenem Bedarf an einem Schutzhund sollen die Ausbildung absolvieren dürfen.
Die psychische Stabilität und soziale Kompetenz der Hundehalter müssen geprüft werden, bevor sie zur Schutzhundeausbildung zugelassen werden.
Der Bundesminister für Gesundheit soll im Rahmen des Tierschutzgesetzes und der 2. Tierhaltungsverordnung die neuen Zulassungskriterien festlegen.
Der Antrag wird dem Gesundheitsausschuss zugewiesen, um die Umsetzung zu prüfen.
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