Ausnahme historischer Fahrzeuge von Emissionsbeschränkungen
abgestimmt am
09.07.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, historische Kraftfahrzeuge – mindestens 30 Jahre alt – von den Emissionsbeschränkungen des Immissionsschutzgesetz‑Luft auszunehmen, weil sie kaum Schadstoffe ausstoßen und wirtschaftlich bedeutend sind.
einfache MehrheitXXIV09.07.2010
Entschließung
Umwelt
Schwerpunkte
Historische Kraftfahrzeuge (mindestens 30 Jahre alt) sollen von den allgemeinen Emissionsbeschränkungen ausgenommen werden.
Der Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft soll gemeinsam mit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie sicherstellen, dass historische Fahrzeuge nach dem KfG und IG‑L von den Beschränkungen ausgenommen werden.
Der Sektor historischer Fahrzeuge erwirtschaftet rund 3,35 Mrd. € im Export und etwa 5 Mrd. € in Versicherungen, Restaurierung, Reparatur, Zubehör etc.; allein die Ennstal‑Classic generiert ca. 10 Mio. € an regionalen Einnahmen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.