Novelle des Außenhandelsgesetzes für strengere Waffen‑Exportkontrollen
abgestimmt am
21.04.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt vom Bundesminister für Wirtschaft einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Außenhandelsgesetzes, um eine lückenlose Endverbraucherkontrolle bei Waffenexporten einzuführen und Randfeuerwaffen als bewilligungspflichtige Güter zu definieren.
einfache MehrheitXXIV21.04.2010
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Antrag fordert ein verpflichtendes Endverbraucherzertifikat für alle Waffenexporte.
Exporteuren soll die Übermittlung der Seriennummern an das Bundesministerium nach jedem Export auferlegt werden.
Der Endverbraucher muss einer stichprobenartigen Vor‑Ort‑Kontrolle zustimmen.
Randfeuerwaffen sollen künftig als bewilligungspflichtige Güter eingestuft werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.