Einführung eines Forschungsfinanzierungsgesetzes mit dreijähriger Finanzierungszusage
abgestimmt am
28.04.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf für ein Forschungsfinanzierungsgesetz vorzulegen, das sowohl Grundlagen‑ als auch angewandte Forschung mit einer verbindlichen dreijährigen Finanzierungszusage unterstützt.
einfache MehrheitXXIV28.04.2011
Entschließung
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll dem Nationalrat einen Gesetzentwurf für ein umfassendes Forschungsfinanzierungsgesetz vorlegen.
Das Gesetz muss eine verbindliche Finanzierungszusage von mindestens drei Jahren für Grundlagen‑ und angewandte Forschung enthalten.
Eine regelmäßige Berichtslegung an den Nationalrat über die Verwendung der Forschungsmittel ist alle drei Jahre vorzusehen.
Ein von Experten erstellter nationaler Forschungsplan soll als Basis für die Festlegung von Forschungsschwerpunkten dienen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.