Rückerstattung von 20 % des Autokaufpreises für Menschen mit Behinderung
abgestimmt am
20.10.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass behinderte Menschen beim Autokauf 20 % des Kaufpreises bis zu 22.000 € zurückerstattet bekommen, anstelle der bisherigen NoVA‑Rückvergütung. Ziel ist, den Kauf von Gebrauchtwagen zu fördern und Anreize für sparsame Fahrzeuge zu setzen.
einfache MehrheitXXIV20.10.2011
Entschließung
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Der Antrag will die aktuelle NoVA‑Rückvergütung durch eine Rückerstattung von 20 % des Kaufpreises bis zu 22.000 € ersetzen.
Die neue Regelung gilt sowohl für Neuwagen als auch für Gebrauchtwagen, sofern die Kosten für behinderungsbedingte Umbauten hinzugerechnet werden.
Ein neuer Antrag auf Rückvergütung kann erst nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Inanspruchnahme gestellt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.