Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, das Pflegegeld bei einem ausländischen Wohnsitz automatisch ruhen zu lassen – mit Ausnahme für Personen, die Leistungen nach dem Opferfürsorgegesetz erhalten. Der Hintergrund ist ein Rechnungshof‑Bericht, der die schwierige Kontrolle von Pflegegeld im Ausland kritisiert.
einfache MehrheitXXIV22.10.2009
Entschließung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll sicherstellen, dass das Pflegegeld bei einem Wohnsitz im Ausland automatisch ruht.
Personen, die Leistungen nach dem Opferfürsorgegesetz erhalten, bleiben von der Auslandsbeschränkung ausgenommen.
Der Antrag beruft sich auf § 26 GOG‑NR als Rechtsgrundlage für die Entschließung.
Der Rechnungshof‑Bericht wird als Begründung angeführt, weil die Kontrolle der Pflegegeldverwendung im Ausland kaum möglich ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.