Ausstattung der Exekutive mit Chiplesegeräten für mikrogechippt‑e Hunde
abgestimmt am
19.10.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass die österreichische Exekutive flächendeckend mit Chiplesegeräten ausgestattet wird, um Hunde, die seit dem 1. Jänner 2010 mikrogechippt und registriert sind, schnell identifizieren zu können.
einfache MehrheitXXIV19.10.2011
Entschließung
Informatik
Tierschutz
Tiermedizin
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Seit dem 1. Jänner 2010 müssen alle Hunde in Österreich mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer zentralen Datenbank registriert sein.
Der Antrag fordert, dass die Exekutive in allen Regionen mit Chiplesegeräten ausgestattet wird, um die Mikrochip‑Kennzeichnung praktisch nutzen zu können.
Die Ausstattung soll sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum erfolgen, um eine flächendeckende Möglichkeit zur Identifizierung von Hunden zu gewährleisten.
Die Verantwortung für die Beschaffung liegt beim Bundesminister für Gesundheit in Abstimmung mit dem Bundesminister für Inneres.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.