Einbindung von Service‑ und Signalhunden ins Bundesbehindertengesetz
abgestimmt am
20.05.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zu übermitteln, der Service‑ und Signalhunde im Bundesbehindertengesetz definiert – analog zur bestehenden Definition für Blindenführhunde – um Gleichbehandlung sicherzustellen.
einfache MehrheitXXIV20.05.2010
Entschließung
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Der Nationalrat soll die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zu übermitteln, der Service‑ und Signalhunde im BBG definiert – analog zu § 39 a BBG, wo Blindenführhunde bereits geregelt sind.
Ziel ist die Gleichbehandlung aller drei Hundegruppen (Blindenführhund, Servicehund, Signalhund) im Sinne der Alltagsbewältigung von Menschen mit Behinderung.
Der aktuelle Entwurf des Sozialministeriums lässt die Begutachtung von Service‑ und Signalhunden privaten Trägerorganisationen überlassen, was zu Unübersichtlichkeit und Diskriminierung führen kann.
EU‑Vorschriften behandeln die drei Hundegruppen gleich; das Fehlen einer Definition im BBG widerspricht diesem Grundsatz.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.