Pauschalierung der Verwaltungsaufwendungen für das Pflegegeld
abgestimmt am
22.10.2009
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine pauschale Vergütung der Verwaltungsaufwendungen für das Pflegegeld, um Missstände zu vermeiden und die Ausgaben des Staates zu begrenzen.
einfache MehrheitXXIV22.10.2009
Entschließung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Antrag beruft sich auf § 26 GOG‑NR, um die rechtliche Grundlage für die Pauschalierung zu sichern.
Der Rechnungshof stellte fest, dass im Jahr 2005 rund 4,2 % aller Pflegegeldzahlungen für Verwaltungsaufwand verwendet wurden und die Aufwendungen seit 1994 stark gestiegen sind.
Bisher fehlten bei den Sozialversicherungsträgern ordnungsgemäße Aufzeichnungen, wodurch die Angemessenheit der erstatteten Verwaltungskosten nicht geprüft werden konnte.
Der Entschließungsantrag fordert, dass künftig alle Sozialversicherungsträger eine pauschale Vergütung für ihre Verwaltungsaufwendungen erhalten, um Transparenz und Sparsamkeit zu erhöhen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.