Einheitliche Standards für Service‑ und Signalhunde
abgestimmt am
20.05.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister auf, gemeinsam mit Interessenvertretern und den Ländern einheitliche Definitionen und Qualitätsstandards für Service‑ und Signalhunde zu erarbeiten, analog zu den bestehenden Regelungen für Blindenführhunde.
einfache MehrheitXXIV20.05.2010
Entschließung
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Service‑ und Signalhunde erhöhen die Unabhängigkeit und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Die Ausbildung der Hunde ist ein freies Gewerbe, was zu einer breiten Angebotsvielfalt, aber auch zu Qualitätsrisiken führt.
Für Blindenführhunde existieren bereits gesetzliche Definitionen im BBG, für Service‑ und Signalhunde jedoch nicht.
Der Antrag fordert die Schaffung einheitlicher Begriffsbestimmungen, Qualitätskriterien und bundesweiter Richtlinien ohne Benachteiligung der Hundeschulen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.