Vertretung von behinderten Taschengeld‑Beschäftigten durch die Arbeiterkammer
abgestimmt am
20.10.2011
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass die Bundesregierung dafür sorgt, dass Menschen mit Behinderungen, die gegen ein Taschengeld arbeiten, von der Arbeiterkammer vertreten werden. Damit sollen sie trotz fehlender Beitragspflicht arbeitsrechtliche Beratung und Betreuung erhalten.
einfache MehrheitXXIV20.10.2011
Entschließung
Berufsverband
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Behinderte Personen, die nur ein Taschengeld erhalten, haben derzeit keine gesetzliche Interessenvertretung.
Die Arbeiterkammer vertritt bereits viele Personen ohne Beitragspflicht, etwa Arbeitslose, Eltern in Karenz und geringfügig Beschäftigte.
Der Antrag schlägt vor, die Arbeiterkammer auch für behinderte Taschengeld‑Beschäftigte zuständig zu machen.
Der Nationalrat soll die Bundesregierung auffordern, die notwendigen Schritte zur Umsetzung zu setzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.