Aufnahme homöopathischer Arzneimittel in den Erstattungskodex
abgestimmt am
17.11.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Aufnahme homöopathischer Arzneimittel in den Erstattungskodex der Sozialversicherung, um einheitliche Rückerstattungen und eine integrierte Versorgung zu ermöglichen.
einfache MehrheitXXIV17.11.2010
Entschließung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Derzeit werden homöopathische Behandlungen nicht von den Krankenkassen erstattet; Rückerstattungen variieren stark zwischen den einzelnen Kassen.
Der Antrag fordert, homöopathische Arzneimittel in den Erstattungskodex des Hauptverbandes der Sozialversicherung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte aufzunehmen.
Ziel ist die Förderung einer integrierten Versorgung, bei der komplementärmedizinische Methoden anerkannt und gleichberechtigt neben schulmedizinischen Leistungen stehen.
Der Entschließungsantrag soll dem Gesundheitsausschuss zugewiesen werden, damit dieser die Umsetzung prüft und entsprechende Gesetzesänderungen veranlasst.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.