Novellierung des Immissionsschutzgesetzes‑Luft zur Einhaltung der Feinstaub‑Grenzwerte
abgestimmt am
09.07.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, das Immissionsschutzgesetz‑Luft zu novellieren, um die EU‑Grenzwerte für Feinstaub (PM2,5) einzuhalten, das EuGH‑Janecek‑Urteil umzusetzen und bundeseinheitliche Umweltzonen mit Plakettenpflicht einzuführen.
einfache MehrheitXXIV09.07.2010
Entschließung
Umwelt
Schwerpunkte
Umsetzung der Reduktionsverpflichtung für Feinstaub (PM2,5) gemäß EU‑Richtlinie 2008/50/EG.
Durchführung des Janecek‑Urteils: Bürgerinnen und Bürger erhalten ein rechtlich durchsetzbares Aktionsplan‑Recht.
Weitgehende Beseitigung der Ausnahmen im § 14 des Immissionsschutzgesetzes‑Luft für verkehrsbeschränkende Maßnahmen.
Einführung bundeseinheitlicher Umweltzonen mit Plakettenpflicht, um die Einhaltung von Grenzwerten durch Autofahrer zu erleichtern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.