Inklusionsfahrplan für Bildung – Umsetzung der UN‑Behindertenrechtskonvention

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, bis zum 31.12.2010 einen Inklusionsfahrplan für das Bildungswesen vorzulegen, um die UN‑Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Er kritisiert das aktuelle Gleichgewicht von Sonderschulen und Integrationsklassen sowie die geringe Teilhabe behinderter Menschen an Hochschulen.
einfache Mehrheit XXIV 10.04.2013
Entschließung
Bildung
Vereinte Nationen
Mensch mit Behinderung
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Seit 2001 besteht ein unverändertes Verhältnis von etwa 50 % Sonderschulen zu 50 % Integrationsklassen, wobei die Entscheidung zwischen beiden Wegen derzeit vom Wunsch der Eltern abhängt.
  • Die gesetzliche Integration endet nach der 8. Schulstufe; im Vorschulbereich gibt es nur Bemühungen, aber keine echte Inklusion.
  • Weniger als 1 % der Studierenden geben an, behindert zu sein; fast die Hälfte der Hochschulen hat überhaupt keine Studierenden mit Behinderung.
  • Der Antrag verlangt, dass die Bundesregierung bis zum 31.12.2010 einen Inklusionsfahrplan vorlegt und diesen dem Unterrichtsausschuss zur weiteren Ausarbeitung zuweist.
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