Kostenübernahme der Pensionsversicherung für pflegende Angehörige
abgestimmt am
09.07.2009
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass der Bund den vollen Pensionsversicherungsbeitrag für pflegende Angehörige übernimmt, wenn diese mindestens Pflegegeld Stufe 3 erhalten – und das ohne die bisherige 48‑Monats‑Begrenzung.
einfache MehrheitXXIV09.07.2009
Entschließung
Sozialpolitik
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Pflegende Angehörige, die einen nahen Verwandten zu Hause betreuen und Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3 haben, können sich freiwillig in der Pensionsversicherung weiterversichern.
Derzeit wird der Dienstnehmeranteil nur für maximal 48 Kalendermonate und nur bei Pflegegeldstufe 4 (zur Hälfte) bzw. 5 (voll) vom Bund übernommen.
Der Antrag fordert, die zeitliche Beschränkung von 48 Monaten abzuschaffen und den Dienstnehmer‑ sowie den fiktiven Dienstgeberanteil für alle Pflegegeldstufen ≥ 3 ohne Begrenzung zu übernehmen.
Der Beitragssatz für die freiwillige Selbstversicherung wird auf 10,25 % einer Beitragsgrundlage von € 138,38 festgelegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.