Täuschungsschutz für Natur‑ und Biokosmetik auf EU‑Ebene
abgestimmt am
16.06.2010
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Bundesminister für Gesundheit auf, verlässliche staatliche Gütezeichen für Natur‑ und Biokosmetik zu schaffen und in der EU einheitliche rechtliche Definitionen dieser Begriffe zu etablieren, um Verbraucher vor irreführenden Produktangaben zu schützen.
einfache MehrheitXXIV16.06.2010
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Gesundheit soll die Österreichische Codex‑Kommission beauftragen, verlässliche staatliche Gütezeichen für "Naturkosmetik" und "Biokosmetik" zu entwickeln.
Ein neues Gütezeichengesetz soll geschaffen werden, das die Vergabe dieser Qualitätszeichen rechtlich ermöglicht.
Österreich soll in den Gremien der Europäischen Union dafür eintreten, dass EU‑weit einheitliche rechtliche Kriterien für die Begriffe "Naturkosmetik" und "Biokosmetik" festgelegt werden.
Ziel ist, Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Angaben zu schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen in ganz Europa zu schaffen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.