Ausweitung des Mutter‑Kind‑Passes zum Mutter‑Kind‑Jugend‑Pass
abgestimmt am
09.07.2010
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Ausweitung des Mutter‑Kind‑Passes bis zum 18. Lebensjahr und die Kopplung der Familienbeihilfe an eine jährliche ärztliche Untersuchung, um die gesundheitliche und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen besser zu begleiten.
einfache MehrheitXXIV09.07.2010
Entschließung
Gesundheit
junger Mensch
Schwerpunkte
Der bestehende Mutter‑Kind‑Pass soll bis zum 18. Lebensjahr erweitert werden, sodass die gesamte Entwicklungsphase von Kindheit bis Jugend erfasst wird.
Eine mindestens einmal jährlich verpflichtende ärztliche Untersuchung (bei Kinder‑, Schul‑ oder Hausärzten) wird eingeführt und an die Auszahlung der Familienbeihilfe gekoppelt.
Ein einheitlicher Untersuchungs‑Katalog definiert altersabhängige Entwicklungsparameter (z. B. motorische, sprachliche und soziale Fähigkeiten) sowie Ausgleichs‑ und Therapieangebote bei Auffälligkeiten.
Die erfassten Daten werden zentral ausgewertet, um gesundheitspolitische Maßnahmen zu planen und frühzeitig auf Entwicklungsstörungen reagieren zu können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.