Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, einheitliche arbeitsrechtliche Mindeststandards für atypisch Beschäftigte zu schaffen, um deren soziale Absicherung zu verbessern. Aktuell gibt es rund eine Million solcher Beschäftigter ohne Schutz durch Kollektivverträge oder Betriebsräte.
einfache MehrheitXXIV15.06.2011
Entschließung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Rund eine Million Menschen in Österreich arbeiten derzeit in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, die keinen arbeitsrechtlichen Mindestschutz genießen.
Atypische Arbeitsverhältnisse wie freie Dienstverträge und Werkverträge entziehen den Beschäftigten wichtige Rechte, etwa Kündigungsschutz, Mindestlohn und Anspruch auf Kollektivverträge.
Statistiken zeigen, dass zwischen 2000 und 2004 die Vollbeschäftigung um 6,7 % zurückging, während die Teilzeitquote um 39 % anstieg – ein Hinweis auf die zunehmende Verbreitung prekärer Arbeitsformen.
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, einheitliche und gerechte arbeitsrechtliche Bestimmungen für atypisch Beschäftigte zu schaffen und das Thema an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu überweisen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.