Öffnung des Personalvertretungsrechts für Milizsoldaten
abgestimmt am
07.12.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass das Bundes‑Personalvertretungsrecht auf Milizsoldaten ausgeweitet wird, damit sie bei Problemen im Dienstbetrieb eine Personalvertretung konsultieren können. Derzeit ist dies wegen § 1 Abs. 2 des PVG nicht möglich.
einfache MehrheitXXIV07.12.2011
Entschließung
Verteidigung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Milizsoldaten können derzeit nicht auf eine Personalvertretung zurückgreifen, weil das PVG nur für Personen im Dienstverhältnis zur Republik gilt.
Der Antrag fordert die Bundesregierung, dem Nationalrat eine Vorlage zu unterbreiten, um das Personalvertretungsrecht für Milizsoldaten zu öffnen.
Die Öffnung des Rechts soll die Möglichkeit schaffen, dass Milizsoldaten bei Problemen im Dienstbetrieb Unterstützung durch eine Personalvertretung erhalten.
Der Antrag bittet um Zuweisung an den Verfassungsausschuss, damit das Vorhaben parlamentarisch weiterbearbeitet wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.