Neuregelung der Prüfungskompetenzen des Rechnungshofes und der Landesrechnungshöfe
abgestimmt am
17.11.2010
Zusammenfassung
Das Gesetz regelt die Zuständigkeiten des Rechnungshofs und der Landesrechnungshöfe neu, indem die Einwohnergrenze für Prüfungen von 20.000 auf 10.000 gesenkt wird.
2/3 MehrheitXXIV17.11.2010
Gesetz
Verfassung
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Die Grenze für die automatische Prüfung durch den Bundesrechnungshof wird von 20.000 auf 10.000 Einwohner gesenkt.
Es wird eine klare Trennung zwischen den Aufgaben des Bundesrechnungshofs und der Landesrechnungshöfe geschaffen, um Doppelprüfungen zu verhindern.
Landesregierungen oder Landtage können den Bundesrechnungshof bitten, auch kleinere Gemeinden mit auffälligen Schulden zu prüfen.
Die Anzahl der jährlichen Sonderprüfungen durch Ersuchen oder Beschluss ist auf jeweils zwei Fälle begrenzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.