Generelle Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baubereich
abgestimmt am
07.07.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die aktuelle HFU‑Gesamtliste durch eine generelle Auftraggeber‑Haftung im Baubereich zu ersetzen und sicherzustellen, dass die an die Sozialversicherung gezahlten Werklohnanteile sofort an Subunternehmer weitergeleitet werden, wenn diese ihre Beiträge vollständig bezahlt haben.
einfache MehrheitXXIV07.07.2010
Entschließung
Baupolitik
soziale Sicherheit
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
Der Antrag fordert die Abschaffung der HFU‑Gesamtliste und die Einführung einer generellen Haftung des Auftraggebers für Sozialversicherungsrückstände seiner Subunternehmer bis zu 20 % des Werklohns.
Eine Befreiung von dieser Haftung soll nur dann gelten, wenn das beauftragte Unternehmen seine Sozialversicherungsbeiträge vollständig und pünktlich bezahlt.
Der Gesetzentwurf soll zudem regeln, dass die Weiterleitung des an die Sozialversicherung gezahlten Werklohnanteils unverzüglich erfolgt, um wirtschaftliche Schäden für regelkonforme Bauunternehmen zu vermeiden.
Die aktuelle HFU‑Gesamtliste verursacht einmalige Einrichtungskosten von ca. 2 Mio. € und jährliche Verwaltungskosten von rund 2,5 Mio. €, die durch die neue Regelung entfallen würden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.