Beschränkung der Dauer des Pflegegeldverfahrens auf 60 Tage
abgestimmt am
08.07.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass nicht‑strittige Pflegegeldverfahren innerhalb von höchstens 60 Tagen abgeschlossen werden, um Wartezeiten zu verkürzen und sicherzustellen, dass Pflegebedürftige das Geld noch zu Lebzeiten erhalten.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Entschließung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Rechnungshof stellte fest, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Pflegegeld‑Erstanträgen im Jahr 2005 bei 78 Tagen lag.
Im selben Jahr starben 1 252 Antragsteller (10,9 %) noch vor Abschluss ihres Pflegegeldverfahrens, was die Dringlichkeit einer schnelleren Bearbeitung unterstreicht.
Der Rechnungshof und das Bundesministerium für Soziales empfahlen bereits, die Dauer aller nicht‑strittigen Verfahren auf unter drei Monate zu verkürzen.
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat eine Vorlage zu übermitteln, die eine Höchstfrist von 60 Tagen für nicht‑strittige Pflegegeldverfahren festlegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.