Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass bei der Genehmigung von Gastgewerbebetrieben das mögliche Lärm‑Risiko durch Gäste vor dem Betrieb berücksichtigt wird und die Bundesregierung bis 31.10.2010 einen Gesetzesentwurf zur Ergänzung von § 74 Abs. 3 der Gewerbeordnung vorlegt.einfache Mehrheit XXIV 09.05.2012
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- In innerstädtischen Gebieten entstehen häufig Konflikte zwischen GastgewerbebetreiberInnen und AnrainerInnen wegen Lärmbelästigungen, die von Gästen vor dem Betriebsgelände ausgehen.
- Die aktuelle Gewerbeordnung erlaubt zwar eine Vorverlegung der Sperrstunden bei wiederholten Beschwerden, das Verfahren ist jedoch oft langwierig und führt zu erheblichen Beeinträchtigungen der Wohnqualität.
- Der Antrag schlägt vor, bereits im Genehmigungsverfahren für neue gastgewerbliche Betriebe das mögliche Lärm‑Risiko durch Gäste außerhalb der Betriebsanlage zu prüfen und entsprechende Auflagen zu erteilen.
- Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, soll bis zum 31.10.2010 einen Novellierungsentwurf zu § 74 Abs. 3 der Gewerbeordnung vorlegen, um den Schutz von AnrainerInnen vor unzumutbarer Lärmbelästigung zu verankern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.