Der Entschließungsantrag fordert, dass das seit 1993 bestehende Pflegegeld jährlich an die Inflation angepasst wird, weil es bislang um rund 20 % an Kaufkraft verloren hat.
einfache MehrheitXXIV17.11.2010
Entschließung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Das Pflegegeld wurde seit seiner Einführung 1993 nur dreimal an die Inflation angepasst, wodurch ein realer Wertverlust von rund 20 % entstanden ist.
Der Antrag fordert eine jährliche Anpassung des Pflegegeldes an die Inflation (Valorisierung), um die Kaufkraft dauerhaft zu sichern.
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz soll dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorlegen, der die jährliche Wertanpassung gesetzlich verankert.
Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Arbeit und Soziales wird vorgeschlagen, damit das zuständige Fachgremium die Initiative weiterbearbeitet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.