Bedarfsprüfung und Standortbegrenzung von Müllverbrennungsanlagen
abgestimmt am
20.01.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass neue Müllverbrennungsanlagen nur dort genehmigt werden, wo sie laut den österreichischen Abfallwirtschaftsplänen tatsächlich benötigt werden, um Überkapazitäten und die damit verbundenen Umweltbelastungen durch ausländische Abfallimporte zu vermeiden.
einfache MehrheitXXIV20.01.2011
Entschließung
Abfall
Umwelt
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
Der Bundesminister soll im Gesetz sicherstellen, dass neue Müllverbrennungsanlagen nur dort gebaut werden, wo sie laut den Abfallwirtschaftsplänen tatsächlich benötigt werden.
Die aktuelle Kapazität von 12 Anlagen übersteigt bereits das inländische Abfallaufkommen; weitere Anlagen würden nur durch Importe ausgelastet werden.
Müllimporte erhöhen die Luftbelastung und führen zu zusätzlichen Schlacken‑Entsorgungsproblemen.
Derzeitige Rechtslage lässt eine Ablehnung von Genehmigungen nicht zu, wenn sie über den nationalen Bedarf hinausgehen – das Gesetz muss angepasst werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.