Einheitliche ärztliche Begutachtung für Behindertenpässe durch das Bundessozialamt

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass das Bundessozialamt die ärztliche Begutachtung für den Behindertenpass nach § 29b StVO übernimmt, um einheitliche Verfahren und gleiche Behandlung in ganz Österreich zu gewährleisten.
einfache Mehrheit XXIV 31.01.2013
Entschließung
Ausweis
Gesundheit
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt, dass das Bundessozialamt künftig die ärztliche Begutachtung für den Behindertenpass übernimmt.
  • Durch die zentrale Begutachtung sollen unterschiedliche Entscheidungen der Bezirksbehörden und des Bundessozialamtes vermieden werden.
  • Der Antrag soll im Verkehrsausschuss behandelt werden, weil er das Straßenverkehrsrecht betrifft.
  • Eine einheitliche Begutachtung soll die Antragsstellung für Menschen mit Behinderungen vereinfachen und Missverständnisse reduzieren.

Reden

14 Reden insgesamt

Pro
Contra
25. StVO-Novelle
3:33 min
25. StVO-Novelle
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