Ermöglichung uneingeschränkter Tätigkeit von Feuerwehrärzten
abgestimmt am
17.11.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass alle Ärzte – auch angestellte und pensionierte – im Rahmen ihrer Dienstanweisung als Feuerwehrärzte voll ehrenamtlich tätig sein dürfen, weil das aktuelle Ärztegesetz dies verhindert und die Feuerwehren finanziell belastet.
einfache MehrheitXXIV17.11.2010
Entschließung
Gesundheit
Zivilschutz
Schwerpunkte
Das aktuelle Ärztegesetz 1998 verhindert, dass nicht ordinationsführende Ärzte (z. B. angestellte oder pensionierte) im Rahmen der Feuerwehrärztlichen Dienstanweisung tätig sein dürfen.
Die Dienstanweisung für Feuerwehrärzte definiert Aufgaben wie Vorsorge, medizinische Betreuung, Beratung des Kommandanten, Teilnahme an Einsätzen und Fortbildungen.
Würde die finanzielle Belastung der freiwilligen Feuerwehren entfallen, wenn medizinische Untersuchungen nicht mehr aus eigenen Mitteln finanziert werden müssten.
Der Antrag fordert die Bundesregierung und den Bundesminister für Gesundheit auf, gesetzliche Änderungen zu veranlassen, damit Feuerwehrärzte uneingeschränkt ehrenamtlich tätig sein können; das Anliegen soll dem Gesundheitsausschuss zugewiesen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.