Entwicklung eines neuen Begutachtungsinstruments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in Österreich
abgestimmt am
08.07.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein neues Begutachtungsassessment zu entwickeln, das Pflegebedürftigkeit anhand von Selbständigkeit in körperlichen, kognitiven und psychischen Bereichen misst. Das Instrument soll sowohl für Erwachsene als auch für Kinder gelten und die Grundlage für Leistungsansprüche, Rehabilitations‑ und Präventionsentscheidungen bilden.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Entschließung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Das neue Begutachtungsinstrument soll den Pflegebedürftigkeitsbegriff erweitern und neben körperlichen auch kognitive, psychische und Verhaltensaspekte berücksichtigen.
Die Bewertung erfolgt über vier Module (Mobilität, Kognition/Verhalten, Selbstversorgung, krankheitsbezogene Anforderungen) mit einer gewichteten Punkte‑Skala von 0 bis 100.
Der Grad der Selbständigkeit wird in vier Stufen (selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig, unselbständig) eingeteilt und fließt in die Ermittlung von Leistungsansprüchen ein.
Das Instrument ist für Erwachsene und Kinder geeignet; bei Kindern wird das Alter als Bezugsgröße für die erwartete Selbständigkeit herangezogen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.