Der Entschließungsantrag fordert, dass bei der Finanzierung von Pflegeheimaufenthalten das Vermögen von pflegebedürftigen Personen nicht herangezogen werden darf, wenn es eine festzulegende Grenze nicht überschreitet. Er kritisiert die aktuelle Praxis, bei der Familien ihr Haus verlieren können.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Entschließung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der aktuelle Pflegefinanzierungsmechanismus greift auf das gesamte Vermögen von Pflegebedürftigen zu, was häufig zum Verlust des Eigenheims führt.
Durch frühere Reformen wurde der sogenannte Angehörigenregress abgeschafft, aber die Belastung durch Vermögenszugriffe bleibt bestehen.
Der Antrag schlägt vor, eine Vermögensgrenze festzulegen; liegt das Vermögen darunter, darf es nicht für die Pflegefinanzierung verwendet werden.
Die Zuständigkeit für die Ausarbeitung des Gesetzes soll an den Ausschuss für Arbeit und Soziales übertragen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.