Der Entschließungsantrag fordert, dass Studierende, die bis zu 12 000 € im Jahr verdienen, bei Überschreitung der bisherigen 9‑Tausend‑Euro‑Grenze weiterhin die Hälfte der Familienbeihilfe erhalten sollen.
einfache MehrheitXXIV07.07.2011
Entschließung
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Derzeit dürfen volljährige Kinder bis zu 9 000 € pro Jahr verdienen, ohne die Familienbeihilfe zu verlieren.
Viele Studierende überschreiten diese Grenze, weil sie ihr Studium nur durch ein Nebeneinkommen finanzieren können; bei Überschreitung muss die gesamte Beihilfe zurückgezahlt werden.
Der Antrag fordert, dass Studierende mit einem Jahresbruttogehalt bis zu 12 000 € weiterhin die Hälfte der Familienbeihilfe erhalten, wenn sie die 9‑Tausend‑Euro‑Grenze überschreiten.
Der Antrag sieht eine formelle Zuweisung an den Familienausschuss vor, um das Thema weiter zu bearbeiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.